Tag und Nacht erreichbar
Erfahrenes Team in Leegebruch, Oranienburg & Hohen Neuendorf
Ihr Bestatter – persönlich & nah
Ein Ort für Trauer und Gedenken
Die Erdbestattung verkörpert die traditionsreichste und älteste Bestattungsform in unserer Kultur. Bei dieser Form der letzten Ruhe wird der Verstorbene in einem qualitativ hochwertigen Sarg auf einem Friedhof beigesetzt – ein beständiger Ort, der Angehörigen Raum für ihre Trauer gibt und über Generationen als Gedenkstätte dient.
Erdbestattung auf einen Blick
- Beisetzung im Sarg auf dem Friedhof Ihrer Wahl
- Entscheidung zwischen Wahl- und Reihengrab
- Gestaltung der Trauerfeier in Kapelle, Kirche oder Trauerhalle
- Persönliche Grabgestaltungsmöglichkeiten
- Ruhefristen zwischen 15-30 Jahren je nach Friedhofsordnung
Die besonderen Vorzüge der Erdbestattung
Beständiger Gedenkort auf dem Friedhof
Ein dauerhafter Platz für Trauer und Erinnerung, den Sie jederzeit aufsuchen können.
Persönlicher Abschied am offenen Sarg
Kreative Grabgestaltungsmöglichkeiten
Ruhezeit & Beständigkeit
Der Ablauf einer Erdbestattung
Das Bestattungshaus Jürschke steht Ihnen bei jedem Schritt des Abschieds einfühlsam zur Seite.
1
Überführung & pietätvolle Versorgung
Wir holen den Verstorbenen mit Würde ab und bereiten ihn behutsam für den Abschied vor. Auf Ihren Wunsch hin ermöglichen wir eine Aufbahrung.
2
Sargauswahl & Vorbereitung der Trauerfeier
Gemeinsam mit Ihnen wählen wir einen passenden Sarg aus unserem Sortiment. Wir organisieren die Trauerzeremonie in der gewünschten Räumlichkeit.
3
Würdevolle Trauerfeier & Beisetzung
Nach der persönlich gestalteten Trauerzeremonie wird der Sarg in die vorbereitete Grabstätte gesenkt — ob im Kreis der Angehörigen oder in aller Stille, mit oder ohne musikalische Begleitung.
Häufige Fragen zur Erdbestattung
Die Kosten einer Erdbestattung setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Dazu zählen die Friedhofsgebühren (je nach Kommune unterschiedlich), Ihre Wahl des Sarges, der Umfang der Trauerfeier sowie eventuelle Zusatzleistungen. Im Bestattungshaus Jürschke bieten wir transparente Kostenaufstellungen und beraten Sie einfühlsam zu allen Preisfaktoren. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, das auf Ihre persönlichen Wünsche und Bedürfnisse zugeschnitten ist.
In Deutschland gilt für Erdbestattungen die gesetzliche Regelung der Friedhofspflicht. Dies bedeutet, dass Verstorbene ausschließlich auf offiziell ausgewiesenen Friedhöfen beigesetzt werden dürfen. Diese Vorschrift dient hygienischen Gründen sowie der Sicherstellung einer würdevollen Totenruhe. Das Bestattungshaus Jürschke berät Sie umfassend zu den verfügbaren Friedhöfen in der Region und unterstützt Sie bei allen formalen Anforderungen.
Die Ruhefristen variieren je nach Friedhofsordnung und regionalen Bestimmungen zwischen 15 und 30 Jahren. Bei Wahlgräbern besteht in der Regel die Möglichkeit, diese Frist gegen eine Gebühr zu verlängern. Bei Reihengräbern ist die Ruhezeit hingegen fest definiert und kann nicht verlängert werden. Wir vom Bestattungshaus Jürschke informieren Sie ausführlich über die spezifischen Regelungen des von Ihnen gewählten Friedhofs.
Ja, das Bestattungshaus Jürschke ermöglicht Ihnen auf Wunsch eine Abschiednahme am offenen Sarg. Dieser persönliche Moment des Abschieds kann für viele Angehörige ein wichtiger Teil der Trauerverarbeitung sein. Wir bereiten den Verstorbenen pietätvoll vor und schaffen einen würdevollen Rahmen für diesen letzten persönlichen Abschied. Gerne besprechen wir mit Ihnen individuell, wie dieser Moment gestaltet werden kann.